Förderung für gewerbliche Wallboxen: Nutzen Sie die Chance für nachhaltige Mobilität am Arbeitsplatz

Die Elektromobilität hat in den letzten Jahren einen beachtlichen Aufschwung erlebt und immer mehr Unternehmen erkennen die Vorteile von Elektrofahrzeugen für ihre Flotten und Dienstfahrzeuge. Doch um den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern und den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben, sind finanzielle Anreize und Förderprogramme unerlässlich. Genau hier setzt die Förderrichtlinie “Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen” des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an.

Förderrichtlinie des BMVI: Ladeinfrastruktur für gewerbliche Zwecke

Mit einem beeindruckenden Gesamtvolumen von 350 Millionen Euro möchte das BMVI den Aufbau von gewerblicher Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen sowie für E-Fahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten und Dienstfahrzeuge fördern. Diese Förderung bietet Unternehmen und Kommunen eine einmalige Gelegenheit, in die Elektromobilität zu investieren und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Mobilität zu leisten.

Komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz: Ein Plus für die Elektromobilität

Der Wunsch nach Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz wird immer lauter, da immer mehr Mitarbeiter Elektrofahrzeuge nutzen oder umsteigen möchten. Gleichzeitig bilden Dienstfahrzeuge einen bedeutenden Anteil an den PKW-Neuzulassungen. Indem Unternehmen ihren Mitarbeitern bequeme Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz bieten, steigern sie die Attraktivität der Elektromobilität und unterstützen ihre Mitarbeiter bei der Nutzung umweltfreundlicher E-Fahrzeuge.

GANZHEITLICHE ENERGIELÖSUNGEN

Besonders wirtschaftlich und nachhaltig wird eine Integration von gewerblicher Ladeinfrastruktur selbstredend mit einer intelligenten Photovoltaik-Vernetzung. Denn so laden Sie mit selbst produziertem Strom vom eigenen Dach.  Durch den Einsatz intelligenter Energielösungen wird eine bedarfsgenaue Verteilung der verfügbaren Leistung auf die Ladepunkte ermöglicht. Dieses innovative System vermeidet teure Verbrauchsspitzen im Tagesverlauf und sorgt für eine kosteneffiziente Nutzung der vorhandenen Leistung.

NUTZEN SIE DIE GELEGENHEIT FÜR NACHHALTIGE MOBILITÄT

Verpassen Sie nicht die Möglichkeit, Ihre Ladeinfrastruktur mit staatlicher Unterstützung auszubauen. Die Förderung für gewerbliche Wallboxen bietet Ihnen die Chance, die Elektromobilität am Arbeitsplatz zu stärken, CO2-Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig attraktive Rahmenbedingungen für Ihre Mitarbeiter zu schaffen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten für Ihre Ladestationen. Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige Zukunft und leisten unseren Beitrag für eine umweltfreundliche Mobilität.

UNSERE KUNDEN AUS NRW KÖNNEN SICH BESONDERS FREUEN

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt sich aktiv für den Ausbau der Ladeinfrastruktur ein und unterstützt damit den Umstieg auf Elektromobilität. Mit großzügigen Förderungen für nicht-öffentliche Ladepunkte sowie Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur werden Unternehmen, Beschäftigte und die gesamte Region in ihrer nachhaltigen Mobilität gefördert.

Förderhöhe für nicht-öffentliche Ladepunkte:

  • Für Beschäftigte und Mieter: 1.000 Euro pro Ladepunkt
  • Mit Erneuerbare-Energien-Anlage: 1.500 Euro pro Ladepunkt
  • Für gewerblich genutzte Fahrzeuge: bis zu 15.000 Euro pro Ladepunkt
  • Im Bereich Carsharing: bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt

Förderhöhe für öffentliche Ladepunkte:

  • Für Ladepunkte unter 50 kW: 1.500 Euro pro Ladepunkt
  • Für Ladepunkte ab 50 kW: 250 Euro pro kW Ladeleistung

Netzanschlüsse für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur (Landesförderung):

Das Land NRW unterstützt auch den Aufbau von Netzanschlüssen für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur, insbesondere für Garagen- und Stellplatzkomplexe. Die Förderhöhe beträgt dabei 40 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Komplex örtlich zusammenhängend ist, mindestens vier Stellplätze (die mindestens 2 Jahre alt sind) aufweist und mindestens ein Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW errichtet wird. Der Antrag zur Bewilligung muss vor der Beauftragung und Umsetzung gestellt werden.

Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Carsharingstationen:

Das Land NRW fördert auch Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge (Mittelspannung) sowie für Carsharingstationen (Niederspannung). Die Förderung beträgt jeweils 40 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro für gewerblich genutzte Fahrzeuge und 15.000 Euro für Carsharingstationen.

Um von diesen Förderungen zu profitieren, müssen Anträge bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden, und die Vorgaben für die jeweilige Förderung müssen erfüllt werden.

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