Bis zu 30.000 Euro je Ladepunkt ab dem 03.06.2024
Wie Unternehmen jetzt mit der staatlichen Förderung für gewerbliche Ladeinfrastruktur die Mobilitätswende realisieren können
Die Elektromobilität nimmt in Deutschland weiter Fahrt auf. Um den Hochlauf zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein neues Förderprogramm für den Aufbau gewerblicher Schnellladeinfrastruktur aufgelegt.
Mit einem Fördervolumen von 150 Millionen Euro sollen Unternehmen beim Aufbau eigener Ladesäulen für E-Pkw und E-Lkw unterstützt werden.
Attraktive Förderquoten für Unternehmen zum Aufbau gewerblicher Schnellladeinfrastruktur
Förderfähig sind die Investitionsausgaben für gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Mindestleistung von 50 kW sowie die dafür notwendige technische Ausrüstung wie elektrische Stromspeicher. Auch die Kosten für den Netzanschluss, die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbauarbeiten werden bezuschusst. Die Förderhöchstbeträge pro Ladepunkt richten sich nach der Ladeleistung:
- 50-149 kW: 14.000 € (KMU) / 7.000 € (Großunternehmen)
- Ab 150 kW: 30.000 € (KMU) / 15.000 € (Großunternehmen)
So können Unternehmen die Förderung für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur beantragen
Seit dem 3. Juni 2024 ist die Antragstellung über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/antragseinreichungmöglich. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Wichtige Voraussetzungen:
- Strom für Ladevorgang muss aus erneuerbaren Energien stammen
- Keine Kumulierung mit anderen Fördermitteln
- Umsetzung innerhalb 18 Monaten nach Bewilligung
Mit dem Programm will das BMDV die Elektrifizierung gewerblicher Fahrzeugflotten vorantreiben und einen wichtigen Beitrag zu den Klimaschutzzielen leisten.
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