Stand: 27.08.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Greenflash GmbH für Übertragungsverträge für die THG-Quote mit E-Mobilisten

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Greenflash GmbH, Fiskediek 7a, 49809 Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück HRB 214807 („Greenflash“), und Haltern von reinen Batterieelektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Abs. 2 der 38. BImSchV („E-Mobilist“), mit denen Greenflash als Dritter im Sinne von § 37a Abs. 6 BImSchG bestimmt und berechtigt wird, an Stelle des E-Mobilisten am Handel mit der Treibhausgasminderungsquote („THG-Quote“) teilzunehmen. Grundlage sind § 37a BImSchG und die 38. BImSchV in der jeweils geltenden Fassung. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der E-Mobilist seine Daten und den Fahrzeugschein über die Website von Greenflash übermittelt und Greenflash dieses Angebot durch eine Vertragsbestätigung in Textform annimmt. Die Eingangsbestätigung der Übermittlung ist noch keine Annahme.

(3) Für jedes Fahrzeug und jedes Kalenderjahr wird ein eigener Vertrag geschlossen. Abweichende Bedingungen des E-Mobilisten finden keine Anwendung.

 § 2 Vertragsgegenstand

(1) Der E-Mobilist bestimmt Greenflash für das in der Vertragsbestätigung genannte Fahrzeug und Kalenderjahr als Dritten im Sinne von § 37a Abs. 6 BImSchG und überträgt Greenflash sämtliche Rechte aus der THG-Quote dieses Fahrzeugs für dieses Kalenderjahr (§§ 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 2, 7 Abs. 5 38. BImSchV). Greenflash entscheidet allein über Zeitpunkt und Art der Vermarktung und darf die THG-Quote an die eQuota GmbH, Harzer Straße 39, 12059 Berlin, oder andere Vermarktungspartner weiter übertragen.

(2) Der E-Mobilist bevollmächtigt Greenflash, gegenüber dem Umweltbundesamt und sonstigen Behörden alle Erklärungen abzugeben und Nachweise einzureichen, die zur Anrechnung der THG-Quote erforderlich sind.

(3) Greenflash schuldet die sorgfältige Beantragung und Vermarktung, nicht die Anerkennung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt.

 § 2 Vertragsgegenstand

(1) Der E-Mobilist erhält für die Übertragung das in der Vertragsbestätigung genannte Entgelt (Festbetrag oder die dort beschriebene Berechnung). Greenflash trägt das Vermarktungsrisiko. Ein höherer Erlös von Greenflash begründet keinen Nachzahlungsanspruch.

(2) Das Entgelt wird fällig, wenn das Umweltbundesamt die THG-Quote für das Fahrzeug und Kalenderjahr bestätigt hat und der E-Mobilist seine Pflichten nach § 4 erfüllt hat, spätestens jedoch acht Wochen nach Bestätigung, in der beim Vertragsschluss gewählten Auszahlungsoption (z. B. Überweisung, Ladeguthaben, Spende). Greenflash ist nicht verpflichtet, mehrere Auszahlungsoptionen anzubieten.

(3) Lehnt das Umweltbundesamt die Anrechnung ab, weil das Fahrzeug nicht anrechnungsfähig ist, für dasselbe Kalenderjahr bereits ein anderer Dritter bestimmt wurde oder die Angaben oder Unterlagen des E-Mobilisten unrichtig, unvollständig oder verspätet waren, entfällt der Anspruch auf das Entgelt. Ein bereits gezahltes Entgelt ist zurückzuzahlen.

 § 4 Pflichten des E-Mobilisten

(1) Der E-Mobilist stellt Greenflash bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bis zum in der Vertragsbestätigung genannten Termin, eine gut lesbare Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite) des Fahrzeugs über die Website zur Verfügung und reicht auf Anforderung eine neue Kopie oder weitere Nachweise nach, die das Umweltbundesamt verlangt.

(2) Der E-Mobilist versichert, dass er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Halter des Fahrzeugs ist, das Fahrzeug ein reines Batterieelektrofahrzeug ist und er für das betreffende Kalenderjahr keine andere Person als Dritten bestimmt hat und dies auch nicht tun wird. Er teilt Greenflash unverzüglich mit, wenn das Fahrzeug abgemeldet oder veräußert wird.

(3) Verursacht der E-Mobilist durch unrichtige Angaben schuldhaft, dass Greenflash die THG-Quote nicht vermarkten kann oder Rückabwicklungskosten entstehen, ersetzt er Greenflash den entstandenen Schaden.

 § 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der E-Mobilist Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu, die ihm im Bestellvorgang und mit der Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt wird.

(2) Verlangt der E-Mobilist, dass Greenflash bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Beantragung beim Umweltbundesamt beginnt, und bestätigt er seine Kenntnis, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung durch Greenflash sein Widerrufsrecht verliert, erlischt das Widerrufsrecht mit Bestätigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt (§ 356 Abs. 4 BGB).

 § 6 Haftung

(1) Greenflash haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Greenflash nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der E-Mobilist regelmäßig vertrauen darf), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Dieser übersteigt in der Regel nicht das vereinbarte Entgelt.

(3) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Greenflash.

 § 7 Datenschutz

Greenflash verarbeitet die personenbezogenen Daten des E-Mobilisten (insbesondere Name, Kontakt- und Zahlungsdaten sowie die Daten des Fahrzeugscheins) zur Vertragserfüllung und übermittelt sie, soweit erforderlich, an das Umweltbundesamt, an Vermarktungspartner nach § 2 Abs. 1 und an nach Art. 28 DSGVO verpflichtete Dienstleister. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von Greenflash.

 § 8 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Vertragsbestätigung und endet mit Auszahlung des Entgelts oder mit dem Wegfall des Entgeltanspruchs nach § 3 Abs. 3.

(2) Sofern in der Vertragsbestätigung vereinbart, gilt der Vertrag auch für die folgenden Kalenderjahre auf unbestimmte Zeit. Er ist dann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung wirkt für Kalenderjahre, für die Greenflash die THG-Quote noch nicht beim Umweltbundesamt beantragt hat.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.

 § 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Ist der E-Mobilist Kaufmann, ist Gerichtsstand Lingen (Ems).

(2) Greenflash ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

 Anlage: Widerrufsbelehrung für Verbraucher 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Greenflash GmbH, Fiskediek 7a, 49809 Lingen (Ems), E-Mail: info@greenflash.de, Telefon: +492016950680) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An Greenflash GmbH, Fiskediek 7a, 49809 Lingen (Ems), E-Mail: info@greenflash.de  – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*) – Name des Verbrauchers – Anschrift des Verbrauchers – Unterschrift des Verbrauchers – Datum. (*) – (nur bei Mitteilung auf Papier).